Der LKV ist gemäss Gesetz Art. 19 KVG verpflichtet, die wirtschaftliche Behandlungsweise der Leistungserbringer zu kontrollieren und gemäss Art. 19 Abs. 2 KVG die zu Unrecht bezahlten Leistungen zurückzufordern.
Das Kernstück bildet die Statistik, welche analog der Schweiz aufbereitet wird. Es handelt sich dabei um eine statistische Bewertung der Kosten des Leistungserbringers, welche Morbiditätsindikatoren als auch arztspezifische Faktoren berücksichtigt. Der Regressionsindex basiert auf einem Vergleich der Durchschnittskosten innerhalb einer Facharztgruppe (Kosten pro Erkrankten).
Bei der Wirtschaftlichkeitsbewertung orientiert sich der Krankenkassenverband an der Schweizer Vereinbarung, welche zwischen FMH und Tarifsuisse geschlossen wurde. Darauf basierend wurden folgende Eckwerte definiert:
Der für die Wirtschaftlichkeitsprüfung erstellte Regressionsbericht wird vom LKV gegen eine Aufwandsgebühr von CHF 70.- zur Verfügung gestellt. Es erfolgt nur eine elektronische Zustellung der Daten an die persönliche HIN Adresse des Arztes oder an seine Postadresse.
Bestellung an: info(at)lkv.li
Zwingende Angaben:
Kosten: CHF 70.-
Vom Prozess her, werden folgende Schritte zeitlich nacheinander ablaufen:
Wird in diesem Ablauf die Toleranzgrenze unterschritten, pausiert der Prozess.
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