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Fragen & Antworten

  • Impfungen & Reisen
    • Wo kann ich mich impfen lassen?

      Sie können sich beim Hausarzt, beim Tropenarzt oder in einem Impfzentrum impfen lassen. Einzig die Gelbfieberimpfung wird nur in Impfzentren und bei bestimmten Impfärzten durchgeführt.

      Empfehlungen zu Impfungen und Reisen (www.osir.ch)

    • Wonach richten sich die Indikatioren für Impfungen bei Auslandsreisen?

      • Den Einreise-Vorschriften (Gelbfieber- und Meningokokken Meningitis Impfung)
      • Reise- und umgebungsspezifische Aspekte: Reiseziel, die epidemiologische Lage an den Reisezielen, Aufenthaltsdauer, Reisestil (Trekking, Übernachtungen bei Einheimischen oder Fünfsternhotel), Stadt- oder Landaufenthalt und die bis zur Abreise verfügbare Zeit (geplante oder Last-Minute-Reise).
      • Persönliche Kriterien: Impfanamnese (Unverträglichkeiten, usw), Alter, Schwangerschaft, Allergien, Gesundheitszustand, chronische Krankheiten, aktuelle Medikation, Immunschwäche, usw.


      Rechtzeitig impfen
      Gewisse Impfungen benötigen mehrere Impfdosen zu einem genügenden Schutz. Man sollte sie am besten 6 bis 8 Wochen vor der Abreise einplanen.

      Aber auch wenn Sie sich für eine Last-Minute Reise entscheiden, sollten Sie vorher noch einen Arzt aufsuchen. Eine Auffrischimpfung gibt sehr rasch einen genügenden Schutz und es existieren beschleunigte Impfschemata. Man kann mehrere Impfungen gleichzeitig vornehmen. 

      Bringen Sie ausser ihrem Impfausweis auch eine Aufstellung der Medikamente, die Sie regelmässig einnehmen, mit.

      Informieren Sie Ihren Arzt wenn Sie folgende Probleme haben:

      • Allergien
      • Heftige Reaktion auf eine Impfung
      • Schwangerschaft
      • Chronische Krankheiten, Krebs
      • Dauerbehandlungen mit Blutverdünnern
      • Behandlungen, die eine Auswirkung aufs Immunsystem haben: Kortison, Chemotherapie usw.
      • eine HIV-Infektion/AIDS
      • Falls Sie eines der obengenannten Probleme betrifft, können gewisse Impfungen kontraindiziert sein oder nur mit Vorsicht angewendet werden.


      Bei Fieber sollten Impfungen vertagt werden.

  • Prämien
    • Warum die Prämien steigen?

      Die Krankenversicherungskosten werden über Prämie, Staatsbeitrag und Kostenbeteiligung bezahlt. Wenn die Krankenversicherungskosten steigen und Staatsbeitrag als auch Kostenbeteiligung gleich bleiben, muss diese Kostensteigerung über die Prämie finanziert werden. Somit steigt die Prämie. Aber warum steigen die Krankenversicherungskosten jährlich an? Man müsste doch meinen, durch immer bessere medizinische Geräte und Methoden werde die Behandlung günstiger.

      Es gibt verschiedene Faktoren, die das Kostenwachstum stark beeinflussen. Da wäre einmal die demographische Alterung. Je Älter wir werden umso mehr Behandlungen und Krankenversicherungskosten generieren wir. Wenn unsere Gesellschaft durchschnittlich also immer älter wird, steigen auch die pro Kopf Kosten. Ein weiterer Grund ist der technische Fortschritt. Während wir früher nur wenige technische Geräte in der Region hatten, hat heute jedes Spital ein MRI oder auch zwei. Diese kosten Millionen von Franken, die über die Leistungen finanziert werden. Dadurch steigen die Krankenversicherungskosten. Der medizinische Fortschritt ist ein weiterer Kostentreiber. Wir haben immer neuere Behandlungsmethoden und Medikamente. Diese verlängern unser Leben oder verbessern unsere Lebensqualität – kosten aber eben auch Geld. So kostete das Krebsmedikament Kymriah bei der Einführung 2018 rund CHF 350'000 pro Patienten. Und zu guter Letzt sind wir alle die Kostentreiber mit unseren steigenden  Ansprüchen – wir wollen alle alles und sofort. Das lässt die Kosten steigen und damit auch die Prämien. Wir können selbst mit einer massvollen Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen viel zur Prämienstabilität beitragen.

      Die Krankenversicherungskosten pro Person sind von 2004 – 2021 von CHF 2'935 auf CHF 4'509 gestiegen.

  • Vorsorgeuntersuchung
    • Wann findet meine nächste Vorsorgeuntersuchung statt?

      Ab dem 17. Lebensjahr, alle 5 Jahre, nach meiner letzten Untersuchung.

    • Wird die Mammografie bei der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung bezahlt?

      Bei Risikogruppen wird jährlich eine Mammographie übernommen.
      Bei Frauen ab 50 Jahren wird alle zwei Jahre eine Mammographie bezahlt.

    • Kann ich die Vorsorgeuntersuchung bei einem in der Schweiz praktizierenden Arzt durchführen lassen?

      Grundsätzlich kann ich die Vorsorgeuntersuchung bei einem in der Schweiz praktizierenden Arzt durchführen lassen.

      Die anfallenden Kosten werden nur übernommen, wenn der Arzt einen Vertrag mit einer Krankenkasse im Fürstentum Liechtenstein hat. Diese Auskunft gibt mir meine Krankenkasse.

    • Wird die Vorsorgeuntersuchung von der Krankenkasse bezahlt?

      JA, wenn mein Arzt oder Ärztin einen Vertrag mit einer Krankenkasse im Fürstentum Liechtenstein hat. Bei Unsicherheit erteilt mir meine Krankenkasse die nötige Auskunft.

      Untersuchungen welche von der Vorsorgeuntersuchung Abweichen fallen unter den Selbstbehalt. 
      Weitere Auskünfte bekomme ich bei meiner Krankenkasse.

    • Wird die Prostata speziell untersucht (PSA-Screening, Abtasten der Prostata)?

      Es findet ein beratendes Gespräch bei Männern ab 50 Jahren statt. 
      Bei diesem Gespräch können auf Wunsch des Patienten weitere Schritte veranlasst werden. Wie z.B. eine Überweisung zu einem Facharzt für Urologie. Das Beratungsgespräch ist kostenlos, die nachfolgenden Untersuchungen unterliegen dem Selbstbehalt.

    • Welche Laboruntersuchungen werden bezahlt?

      • Gesamtcholesterin
      • HDL-Cholesterin
      • Blutzucker
    • Wir sind vom Ausland zugezogen. Wo erhalte ich einen gelben Untersuchungsordner für mein Kind?

      Die gelben Untersuchungsordner werden vom Amt für Gesundheit auf Wunsch der Eltern zugeschickt.

  • Einschränkungen in der Zusatzversicherung
    • Einschränkungen in der Zusatzversicherung

      Betreffend Einschränkungen im Zusatzversicherungsbereich können Sie sich über folgende Links der jeweiligen Krankenversicherung informieren: 

      • Concordia: Spitäler ohne Kostendeckung in den Spitalversicherungen - CONCORDIA
      • SWICA: www.swica.ch/de/private/gesundheit/medizinische-hilfe/spitaeler
      • FKB: Eine Liste ist in Bearbeitung - bitte kontaktieren Sie die FKB über Tel. 00423 388 19 90 oder E-Mail: info@fkb.li

      Bitte nehmen Sie bei Fragen oder Unklarheiten direkt mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt auf.

  • Bedarfsplanung
    • Was ist die Bedarfsplanung?

      Die Bedarfsplanung wurde per Gesetz (Basis ist Art. 16b KVG) eingeführt, um die Gesundheitsversorgung der liechtensteinischen Bevölkerung sicherzustellen und gleichzeitig die Kosten im Griff zu behalten. Dabei sind nicht alle Berufsgruppen der Bedarfsplanung unterstellt. In Liechtenstein gibt es je eine Bedarfsplanung für Ärzte, Chiropraktoren und Psychotherapeuten. 

    • Wie funktioniert die Bedarfsplanung in Liechtenstein?

      Mit der Bedarfsplanung wird bestimmt, wie viele Ärzte/Chiropraktoren/Psychotherapeuten medizinische Behandlungen direkt über die Krankenkasse abrechnen dürfen. Bei diesen werden die Pflichtleistungen von den Kassen übernommen. 

    • Und was ist, wenn ich zu einem Leistungserbringer ausserhalb der Bedarfsplanung gehe?

      In diesem Fall bekommt der Patient die Rechnung und muss diese selbst bezahlen. Wenn er eine erweiterte Grundversicherung abgeschlossen hat, dann kann er die Rechnung bei seiner Versicherung einreichen und diese wird ihm 100% der Pflichtleistungen rückvergüten. 

    • Wer entscheidet, welcher Arzt eine Stelle in der Bedarfsplanung bekommt?

      Die Ärztekammer und der Krankenkassenverband schreiben eine Stelle aus. Die Bewerber werden entsprechend bewertet und der Bestplatzierte erhält einen Vertrag. 

    • Wie kommt es dann, dass ich teilweise Schwierigkeiten habe zu so einem Arzt zu gehen oder keinen Hausarzt finde?

      Dadurch, dass immer mehr Menschen häufiger zum Arzt gehen oder einfach die verfügbaren Stellen aufgrund des Fachkräftemangels nicht besetzt werden können, kommt es zu Engpässen. Die Leistungserbringer sind dann angehalten, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Dies funktioniert aber leider nicht immer und es kann passieren, dass ausserhalb der Bedarfsplanung ein Arzt aufgesucht werden muss. 

      Liegt ein medizinischer Notfall vor oder steht für den benötigten Fachbereich innerhalb der OKP kein Leistungserbringer beziehungsweise keine zugelassene Einrichtung zur Verfügung, kann der behandelnde Arzt eine Zuweisung an einen nicht für die OKP zugelassenen Leistungserbringer ausstellen. Das entsprechende Zuweisungsformular muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt werden und eine ausführliche Begründung sowie Angabe des betreffenden Fachbereiches enthalten. 

      Der LKV kontrolliert regelmässig, wie viel die Ärzte arbeiten und ob sie den Vertrag einhalten. Allerdings kann er nichts dagegen tun, wenn der Arzt nur noch begrenzt neue Personen annimmt. 

    • Wo sehe ich, welcher Leistungserbringer einen Vertrag mit dem Krankenkassenverband hat?

      Auf der Startseite der Homepage (www.lkv.li) ist unten rechts die Leistungserbringersuche mit weiteren Informationen aufgeschaltet. in dieser werden alle zugelassenen Personen aufgeführt. 

      Wenn alle Ärzte/Chiropraktoren/Psychotherapeuten zur OKP zugelassen würden, würden dies Krankenkassenkosten und damit die Prämien noch weiter steigen. Mit den bestehenden Prämien sollen die Grundleistungen und kein Vollservice für alle solidarisch sichergestellt werden. 

    • Stellenübersicht

      Stellenübersicht Ärzte/Chiropraktoren/Psychotherapeuten

Wurde Ihre Frage hier noch nicht beantwortet?

Wir sind Ihnen dankbar für jede Fragestellung. Bitte richten Sie Ihre Fragen an info(at)lkv.li.

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