Befreiung von der Kostenbeteiligung für Chronischkranke
Der Gesetzgeber hat in Art. 23 Abs. 4 KVG vorgesehen, dass Chronischkranke von der Kostenbeteiligung befreit werden können. Das entsprechende Antragsformular dazu und zusätzliche Informationen finden Sie hier:
Antrag zur Befreiung von der Kostenbeteiligung für Chronischkranke
Bitte lassen SIe das Formular von Ihrem Arzt vervollständigen und stellen Sie dieses Ihrer Krankenversicherung zu.
Patientenverfügung
Damit bei der Behandlung auch die eigenen Wünsche befolgt werden, wenn man diese nicht mehr äussern kann, empfiehlt es sich eine Patientenverfügung zu erstellen. Alles wissenswete rund um die Patientenverfügung finden Sie unter:
http://www.patientenverfuegung-fl.li
Mutterschaftsleistungen
Bei Mutterschaft besteht eine Kostenbeteiligungsbefreiung. Die Mutterschaft muss dabei mit dem unten stehen Formular den Krankenversicherer gemeldet werden.
Mutterschaftsleistungen Formular
Die Indikationsliste finden Sie in der Krankenversicherungsverordnung (KVV) Anhang 5 unter www.gesetze.li
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