Krankenversicherung in den Ferien
Sommerzeit ist Reisezeit! Aufgrund der aktuellen Coronapandemie haben viele Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner ihre Ferien im Ausland bereits abgesagt. Dennoch zieht es den einen oder anderen in die Ferne. Ein paar unbeschwerte Stunden mit der Familie und Freunden geniessen und die Seele etwas baumeln lassen gehört für die meisten auch in diesem Sommer dazu. Doch was, wenn der Ferientraum zum Albtraum wird. Eine Erkrankung trifft Reisende in den Ferien oft unerwartet und meist unvorbereitet. Nicht alle Reisenden setzen sich vor den Ferien mit der Frage auseinander, wie Sie bei Krankheit im Ausland versichert sind.
Wer zahlt Krankheitskosten während des Aufenthalts innerhalb der EU/EFTA Staaten?
Jeder und jede in Liechtenstein krankenversicherte Person besitzt eine Krankenversicherungskarte. Diese Krankenversicherungskarte dient zum einen als nationaler Versicherungsausweis (Vorderseite), ist aber im Grunde genommen auch eine Versicherungspolice für Auslandsreisen. Auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte ist nämlich die europäische Krankenversicherungskarte platziert. Mit dieser Karte können in allen EU und EFTA Staaten im Notfall Krankenversicherungsleistungen bei den Vertragsleistungserbringern nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates in dem sich der oder die Versicherte aufhält bezogen werden. Die versicherte Person muss dabei die Leistung in der Regel nicht vor Ort bezahlen, sondern die Zahlung wird später zwischen dem Ferienland und der Krankenversicherung in Liechtenstein abgewickelt. Es entstehen lediglich die Kosten, welche auch die Einwohner des jeweiligen Ferienlandes bezahlen würden. Es ist aber ratsam, sich eine Rechnungskopie geben zu lassen, falls bei der eigenen Krankenversicherung Fragen auftauchen. Zu beachten gilt es darüber hinaus, dass die
Gesundheitssysteme in Europa sehr unterschiedlich sind. Einige Leistungen, die in Liechtenstein in der obligatorischen Krankenpflege inkludiert sind, sind in anderen Gesundheitssystemen nicht von der Grundversicherung gedeckt und umgekehrt.
.... und ausserhalb der EU/EFTA Staaten?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt auch Behandlungen, die ausserhalb der EU / EFTA Staaten in Anspruch genommen werden müssen. Im nicht EU/EFTA Ausland sind sämtliche notfallmässig in Anspruch genommenen Leistungen bis maximal zum doppelten Betrag welchen sie in Liechtenstein kosten würden gedeckt. In vielen Ländern ist man daher mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ausreichend versichert. Im Anlassfall sollte die eigene Krankenversicherung kontaktiert werden. Sie kann genau Auskunft geben, wie hoch die Kostenerstattung für Behandlungen im Ferienland ist. Trotz der relativ guten Deckung mittels der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sollte bei Reisen in Länder innerhalb und ausserhalb der EU/EFTA über eine zusätzliche Reise- und Auslandsversicherung bzw. Zusatzversicherungen nachgedacht werden. Im Weitern gilt es – in diesem Sommer natürlich speziell wegen der Coronapandemie - die Reisewarnungen der Behörden ernst zu nehmen und sich so nicht unnötig in Gefahr einer Ansteckung zu bringen. Übersichtliche Informationen und Reisehinweise finden sich auf der Homepage des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten der Schweiz (EDA) unter www.eda.admin.ch.
Bleiben Sie gesund und geniessen Sie den Sommer!
Liechtensteinischer Krankenkassenverband (LKV) Impressum Datenschutz