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26.02.2024

Pressemitteilung 02/2024

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige sind gesetzliche Anpassungen notwendig. Vorneweg sei festgehalten, dass der LKV Anpassungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und einer Chancengleichheit unterstützt, erachtet aber mit der aktuellen Vorlage den Solidaritätsgedanken im Bereich Mutter-/Vaterschaft nicht ausreichend berücksichtigt. Der Fokus dieser Mitteilung betrifft nicht die Anpassungen der Elternzeit, sondern die Bereiche Mutter- und Vaterschaft, da diese über die Taggeldversicherung geregelt wird bzw. werden soll. Der LKV hält weiter am Vorschlag fest, eine zukünftige Finanzierung und Abwicklung der Mutter- und Vaterschaftsleistungen über die Familienausgleichskasse (FAK) vorzunehmen. Eine einheitliche Handhabung aller Familienausgleiche – Mutterschaft, Vaterschaft und Elternzeit - würde das System auch administrativ deutlich entlasten und vereinfachen. Die Krankenversicherungen bieten weiterhin an, die Abwicklung über das bereits bestehende Krankengeldsystem zu übernehmen. Insbesondere unter Anbetracht der Tatsache, dass auch die Elternzeit über die FAK finanziert werden soll, wäre nun die ideale Gelegenheit, dies zu vereinheitlichen und zu vereinfachen anstatt zu verkomplizieren. Die vollständige Pressemitteilung:

Mutterschaft und Vaterschaft sind keine Krankheit

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